…für Lebens- und Sozialberatung
An den Werktagen Montag und Samstag berate ich Sie gerne. Für die Terminvereinbarung sind folgende Zeiten möglich:
Montag | Samstag |
---|---|
14:30 Uhr | 11:00 Uhr |
16:00 Uhr | 15:00 Uhr |
17:30 Uhr | 17:00 Uhr |
19:00 Uhr | 18:30 Uhr |
…für allgemeine und speziell verpflichtende Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung
Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung gem. § 95 a Außerstreitgesetz – diese psychosoziale Beratung mit Teilnahmebestätigung biete ich jeden 1.Samstag im Monat ab 15 Uhr nach Anmeldung an bzw. ist auf Anfrage auch ein anderer Termin möglich.
Diese Elternberatung vor einer einvernehmlichen Scheidung ist verpflichtend und Sie können als Eltern, einzelner Elternteil oder Gruppe von Elternteilen zur Beratung kommen. Inhaltlich geht es um die Bedürfnisse und das Wohl der Kinder in der Scheidungssituation.
Termine können Sie unter unter + 43 699 19 28 14 22 vereinbaren.